Bereits im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme unterliegen Bauprojekte oft komplexen Aufgabenstellungen, bei denen die technischen Bestimmungen mit den Vorstellungen der Bauherren in Einklang zu bringen sind.
Wenn Sie wünschen, halten wir bereits in dieser Phase die Fäden zusammen, damit Sie die Baumaßnahme schnell und reibungslos realisieren können. Bei dieser Art der Zusammenarbeit ist es unsere Aufgabe, eine der beiden (oder gar beide) Partner zu beraten.
Arbeit im Auftrag des ausführenden Unternehmen: Wir überprüfen sämtliche (gewünschten) Leistungsschritte des Auftragnehmers. Somit ist gewährleistet, dass evtl. entstehende Fehler frühzeitig erkannt und ausgeräumt werden können. Die Kosten für eine solche baubegleitende Qualitätsüberwachung sind um ein vielfaches geringer, als eine nachträgliche Sanierung / Reparatur. Es gibt inzwischen vielfach Auftraggeber, die diese BBQÜ mit in Ihre Ausschreibungsunterlagen aufnehmen und somit für den Auftragnehmer verpflichtend werden.
Arbeit im Auftrag des Bauherren / Auftraggeber: Wir beraten Sie dahingehend, dass die vom gewählten Nachunternehmer zu erbringende Leistung in Bezug auf den Einsatz und die Verwendung der Produkte norm- und vorschriftsgerecht ausgeführt wird und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Sie können folgende Leistungspakete separat vereinbaren: